Schulordnung
1. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Gesamtanzahl an Unterrichtseinheiten pro Schuljahr beträgt 35.
2. Versäumter Unterricht
a) durch Krankheit oder andere Gründe entbindet nicht von der Zahlungspflicht und kann in der Regel nicht nachgeholt werden. Termintausch mit anderen Schülern ist evtl. möglich.
b) bei Verhinderung der Lehrkraft ( außer Krankheit) wird der Unterricht nachgeholt, ggf. durch Vertretung.
c) bei Erkrankung der Lehrkraft, die länger als 1 Woche in Folge anhält, setzt die Verpflichtung zur Zahlung aus bis zum erneuten Unterrichtsbeginn, sofern die 35 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr nicht erreicht werden können.
3. Abmeldungen sind zum 1. März und 1. September möglich unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfirst. Ausnahme für musikalische Früherziehung: Kursdauer ein Jahr. Für diesen Kurs besteht auch eine zweimonatige Probezeit.
4. Sonstige Vereinbarungen: Bis zu achtmal im Schuljahr kann der Einzel- oder Kleingruppenunterricht durch Ensemblestunden ersetzt werden. Vor Konzertprojekten kann der Einzelunterricht bis zu sechsmal pro Schuljahr durch Ensemblestunden ersetzt werden.
5. Das Unterrichtsentgelt ist auf ein ganzes Jahr (12 Monate inklusive Ferien) berechnet und in zwölf Monatsraten zu bezahlen. Die Ratenzahlungen sind jeweils bis zum 20. des Monats zu entrichten.
Bankverbindung: Volksbank Deißlingen, IBAN: DE 39 6429 1420 0007 3570 01
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